Für die Gesundheit müssen bei allen Veranstaltungen und Kursen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, beim Betreten und Verlassen des Kurses besteht eine Mundschutzpflicht. Die Teilnehmer müssen sich in Namenslisten eintragen, diese werden nach datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt.